SCHWIMMBAD-BEFÜLLUNG NUR ÜBER DIE HAUSEIGENE WASSERLEITUNG!

Veröffentlicht am: 11.04.2025

Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen, ist die Befüllung von privaten Pools und Schwimmbädern nur über die hauseigene Wasserleitung durchzuführen.

Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist unzulässig.