EU WAHL

Das heurige „Wahljahr“ startet mit der Europawahl am Sonntag, 9. Juni 2024.
Zur Teilnahme an der Europawahl (aktives Wahlrecht ) sind Sie berechtigt, wenn Sie:
• spätestens am Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollenden, das heißt spätestens an diesem Tag Ihren 16. Geburtstag feiern;
• Österreicherin oder Österreicher bzw. Unionsbürgerin oder Unionsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich sind oder Auslandsösterreicherin oder Auslandsösterreicher;
• am Stichtag in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen sind;
• nicht im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählerinnen und Wähler in Österreich üben ihr Wahlrecht grundsätzlich in einem Wahllokal am Ort ihres Hauptwohnsitzes aus. Sie können aber auch in einem anderen Wahllokal oder per Brief wählen, wenn Sie über eine Wahlkarte verfügen. Diese können Sie bei Ihrer Gemeinde beantragen.
Sie können Ihre Stimme sofort nach Erhalt der Wahlkarte mittels Briefwahl abgeben. Das zugeklebte Wahlkartenkuvert muss rechtzeitig bei der Wahlbehörde einlangen. Sie müssen eine eidesstattliche Erklärung unterschreiben, dass Sie den amtlichen Stimmzettel persönlich, unbeobachtet und unbeeinflusst ausgefüllt haben.
In der Gemeinde Hengsberg stehen 3 barrierefreie Wahllokale zur Verfügung.
Sprengel 1 Hengsberg, Komberg, Kühberg – VS Hengsberg, 8411 Hengsberg 7
Sprengel 2 Schrötten, Leitersdorf, Flüssing – VS Hengsberg, 8411 Hengsberg 7
Sprengel 3 Kehlsdorf, Matzelsdorf, Schönberg – Rüsthaus Schönberg, 8411 Schönberg 29

ORT:

DATUM UND UHRZEIT:

09.06.2024 - Von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

VERANSTALTUNGSART:

Gemeinde

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