Laut Gemeinderatsbeschluss v. 21.12.2023 entfällt die Förderung für die Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen ab 1.4.2024. Anträge können noch mit den erforderlichen Unterlagen (Rechnung, Zahlungsnachweis, Prüfbericht über die erfolgte ordnungsgemäße Errichtung, Fotodokumentation ) für fertig gestellte Anlagen bis 30.3.2024 im Gemeindeamt abgegeben werden.
Ab 1. 4. 2024 gibt es keine Gemeindeförderung bei Errichtung von Photovoltaik- und Solaranlagen
AB 1. 4. 2024 GIBT ES KEINE GEMEINDEFÖRDERUNG BEI ERRICHTUNG VON PHOTOVOLTAIK- UND SOLARANLAGEN
Veröffentlicht am: 29.12.2023