Seitens des Bundes wurde den Gemeinden zum Zweck der Finanzierung von Gebühren für Gemeindeeinrichtungen und - anlagen ein einmaliger Zuschuss gewährt. Der unserer Gemeinde zugeteilte gegenständliche Zweckzuschuss wird mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 jeder mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person in Hengsberg im Bereich der Abfallgebühren gutgeschrieben.
Gebührenbremse 2024
GEBÜHRENBREMSE 2024
Veröffentlicht am: 28.06.2024