KUNDMACHUNGEN

Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

21.02.2025
Kundmachung und Ladung zur Bauverhandlung

DOKUMENTE:

Kundmachung und Ladung zur Enbeschau

21.02.2025
Kundmachung und Ladung zur Enbeschau

DOKUMENTE:

Gemeinderatswahl 2025-Wahlkundmachung - Gemeinderatswahlvorschläge

18.02.2025
Gemeinderatswahl 2025-Wahlkundmachung - Gemeinderatswahlvorschläge

DOKUMENTE:

Sammlungsbewilligung Haussammlung 2025

17.02.2025
Sammlungsbewilligung Haussammlung 2025

DOKUMENTE:

Gemeindejagdgebiet Hengsberg, Freihändige Verpachtung

12.02.2025
Gemeindejagdgebiet Hengsberg, Freihändige Verpachtung

Kundmachung über die Jagdvergabe, Beschluss Gemeinderat


DOKUMENTE:

Verordnung einer Totalsperre "Bahnhofweg" Unterführung Bahnhof Hengsberg

12.02.2025
Verordnung einer Totalsperre

DOKUMENTE:

Volksbegehren

10.02.2025
Volksbegehren

Für die folgenden 3 Volksbegehren wurde ein Einleitungsantrag gestellt, dem stattgegeben wurde:


  1. "ORF-Haushaltsabgabe NEIN"
  2. "Autovolksbegehren: Kosten runter!"
  3. "Stoppt die Volksbegehren-Bereicherung!"


Eintragungszeitraum: 31. März - 07. April

Stichtag: 24. Februar


Unterschriften in die Eintragungslisten können an folgenden Tagen und Zeiten im Gemeindeamt vorgenommen werden:


Mo 31.03.2025 08.00Uhr-16.00Uhr

Di 01.04.2025 08.00Uhr-16.00Uhr

Mi 02.04.2025 08.00Uhr-16.00Uhr

Do 03.04.2025 08.00Uhr-20.00Uhr

Fr 04.04.2025 08.00Uhr-16.00Uhr

Sa 05.04.2025 + So 06.04.2025 GESCHLOSSEN

Mo 07.04.2025 08.00Uhr-16.00Uhr


Bitte beachten:

Personen, die bereits eine Unterstützungserklärung für ein Volksbegehren abgegeben haben, können für dieses Volksbegehren KEINE Eintragung mehr vornehmen, da die Unterstützungserklärung bereits als gültige Eintragung zählt. Online mittels ID Austria und der App "Digitales Amt" können Sie eine Eintragung bis zum letzten Tag des Eintragungszeitraumes (07.04.2025, 20.00 Uhr) durchführen.


Stimmberechtigt ist, wer am letzten Tag des Eintragungszeitraums das Wahlrecht zum Nationalrat und die österr. Staatsbürgerschaft besitzt, nach Vollendung des 16. Lebensjahres, kein Ausschluss vom Wahlrecht besteht - und zum Stichtag 4. Februar 2025 in der Wählerevidenz einer Gemeinde eingetragen ist.

Gemeinderatswahl

10.02.2025
Gemeinderatswahl

WAHLTAG: 23. März 2025

Stichtag: 06. Jänner 2025


Wahlberechtigt sind alle Frauen und Männer, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und am Stichtag die österreichische Staatsbürgerschaft oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, vom Wahlrecht nicht ausgeschlossen sind und in der Gemeinde den Hauptwohnsitz haben.


BRIEF-WAHLKARTEN: Wahlberechtigte Personen, die voraussichtlich am Wahltag verhindert sind, ihre Stimme vor der zuständigen Wahlbehörde abzugeben, haben Anspruch auf Ausstellung einer Wahlkarte. Anträge auf Ausstellung von Wahlkarten sind von der wahlberechtigten Person bei der Gemeinde schriftlich mit einem formlosten Schreiben, E-Mail oder Anforderungskarte, online unter www.wahlkartenantrag.at oder mit der ID Austria bis spätestens Mittwoch 19.03.2025 zu stellen.

Mit einem persönlich gestellten Antrag bis spätestens Freitag, 21.03.2025 ist die Stimmabgabe mittels Briefwahlkarte SOFORT im Gemeindeamt auch vor dem Wahltag möglich.

Die Unterlagen für die Ausstellung der Briefwahlkarten stehen voraussichtlich Anfang März zur Verfügung.


Bitte beachten: Eine telefonische Antragsstellung oder Antragsstellung durch Boten ist NICHT möglich!




GISquadrat Datenerfassung

07.02.2025
GISquadrat Datenerfassung

DOKUMENTE:

Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde

04.02.2025
Kundmachung der Mitglieder der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörde

DOKUMENTE:

Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

28.01.2025
Kundmachung über Verfügungen der Gemeindewahlbehörde

DOKUMENTE:

Hundekundenachweis, 2. Aussendung Termine 2025, KORREKTUR

16.01.2025
Hundekundenachweis, 2. Aussendung Termine 2025, KORREKTUR

DOKUMENTE:

ATA Bereitschaftsdienst, 1. Quartal 2025

09.01.2025
ATA Bereitschaftsdienst, 1. Quartal 2025

DOKUMENTE:

Sitzungsplan des Gemeinderates 2025

30.12.2024
Sitzungsplan des Gemeinderates 2025

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 17.12.2024 gem. § 51 der Stmk. Gemeindeordnung in der geltenden Fassung einen Sitzungsplan für die Gemeinderatssitzungen im Jahr 2025 bis zum Ende der Funktionsperiode des derzeitigen Gemeinderates beschlossen.


Die Gemeinderatsitzung am 11.03.2025  wurde auf Di, den 18.03.2025 verschoben!

DOKUMENTE:

Kinderportal – Ab 10. Jänner 2025 Online Anmeldungen für Kinderbetreuung

11.12.2024
Kinderportal – Ab 10. Jänner 2025 Online Anmeldungen für Kinderbetreuung

Als Eltern/Erziehungsberechtigte denken Sie sicher bereits frühzeitig über eine geeignete außerfamiliäre Betreuungsform für Ihr Kind nach. Um Ihnen die Suche nach einem geeigneten Betreuungsplatz zu erleichtern, stellt Ihnen das Land Steiermark das Kinderportal KIPO zur Verfügung.

Nutzen Sie das Kinderportal gerne frühzeitig, um sich einen Überblick zu verschaffen, um in pädagogischen Konzepten zu schmökern und um sich über die Rahmenbedingungen verschiedener Betreuungseinrichtungen zu informieren.

Die Vormerkung Ihres Kindes ist grundsätzlich erst in jenem Kalenderjahr in der Hauptvormerkphase zu tätigen, in welchem Ihr Kind in der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtung starten soll. Für die Vormerkung ist immer das Kinderportal zu nutzen, auch wenn Sie zusätzlich persönlich in die Einrichtung gebeten werden. Die genauen Informationen dazu - auch zu einem unterjährig benötigten Betreuungsplatz - erhalten Sie am Kinderportal.

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Die Stellung

11.12.2024
Die Stellung

Die Stellungspläne sind ab sofort tagesaktuell über die Homepage des Bundesheeres (https://karriere.bundesheer.at/stellung - „Vorläufige Stellungspläne“) einsehbar und können heruntergeladen werden.

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Umstellung Altstoffübernahme – 2-monatlich

11.12.2024
Umstellung Altstoffübernahme – 2-monatlich

Ab 2025 werden die Übernahmezeiten im Altstoffsammelzentrum in Matzelsdorf von monatlich auf alle zwei Monate reduziert. Diese Entscheidung wurde getroffen, um die Ressourcen unserer Gemeinde besser zu nutzen.

Die neuen Übernahmezeiten für Altstoffe sind wie folgt:

Freitag, 17.1.2025, 13-16 Uhr

Freitag, 21.3.2025, 13-16 Uhr

Freitag, 16.5.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr

Freitag, 18.7.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr

Freitag, 19.9.2025, 10 Uhr - 11:30 Uhr und 13:00 – 16 Uhr

Freitag, 21.11.2025, 13:00 – 16 Uhr (Abholung der gelben Säcke für 2026)

Wir bitten Sie, diese Änderungen in Ihre Planungen einzubeziehen und Ihre Altstoffe entsprechend zu sammeln. Die Reduzierung der Übernahmezeiten ermöglicht es uns, die Abfallentsorgung effektiver zu organisieren und gleichzeitig den steigenden Kosten für die Gemeinde entgegenzuwirken.

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Regenwasserzisterne 2025

11.12.2024
Regenwasserzisterne 2025

Seitens des Landes Steiermark besteht die Möglichkeit Maßnahmen zur Speicherung und Nutzung von Regenwasser für private Bewässerungszwecke in Form einer Pauschalförderung von € 1.000,- pro Regenwasser Zisterne zu unterstützen.

Weitere Informationen dazu sind auf der Homepage der Landesregierung Steiermark
ersichtlich:

https://www.wasserwirtschaft.steiermark.at/cms/beitrag/12944994/179438539                 

Sofern Interesse besteht eine Regenwasserzisterne zu errichten, bitten wir um Mitteilung bis 15.2.2025 im Gemeindeamt.

Ergebnisse Landtagswahl Gemeinde Hengsberg

26.11.2024
 Ergebnisse Landtagswahl Gemeinde Hengsberg

 

 

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Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00

07.11.2024
Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00

Gemäß § 42 (2), (8) und (9) des Steiermärkischen Raumordnungsgesetzes 2010, LGBl. Nr. 49/2010 idF LGBl. Nr. 73/2023, fordert der Bürgermeister aus Anlass der Revision des Örtlichen Entwicklungskonzeptes/ Entwicklungsplanes und des Flächenwidmungsplanes Nr. 6.00 der Marktgemeinde St. Nikolai im Sausal öffentlich auf, Anregungen auf Änderung des geltenden Örtlichen Entwicklungskonzeptes (Entwicklungsplanes), des geltenden Flächenwidmungsplanes, der geltenden Be-bauungspläne (und der Bebauungsrichtlinien) einzubringen.

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Umstellung Metall- und Leichtverpackungen beginnend mit Dezember 2024

25.10.2024
Umstellung Metall- und Leichtverpackungen beginnend mit Dezember 2024

Ab dem 01.01.2025 wird die etablierte Metallverpackungssammlung eingestellt, ab dann werden restentleerte Kunststoff- und Metallverpackungen gemeinsam im Gelben Sack oder in der Gelben Tonne gesammelt. Diese gemeinsame Sammlung ist mittlerweile dank technisch gut entwickelter Sortier- und Abscheidetechniken problemlos zugunsten eines qualitätsvollen getrennten Recyclings möglich.

Ebenso werden ab dem 01.01.2025 Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und Getränkedosen aus Metall mit Einwegpfand beaufschlagt, ein Betrag von 25 Cent je Gebinde, welcher nach Rückgabe in Geschäften (oder bei Automaten) wieder ausgefolgt wird. So wird in den Gelben Tonnen Sammelvolumen frei und dieses kann mit Metallverpackungen aufgefüllt werden, ohne das Sammelsystem zu überlasten.

Mit dem genauen Stichtag 01.01.2025 sind Umstellungsmaßnahmen jedoch nicht flächendeckend möglich, da unsere Entsorger die blauen Container für Metallverpackungen natürlich nicht in der gesamten Steiermark gleichzeitig abziehen können. In unserer Gemeinde wird die Metallverpackungssammlung bereits ab 16.12.2024 eingestellt, d.h. schon ab dann ist eine Mit-Sammlung von Metallverpackungen im Gelben Sack / in der Gelben Tonne vorzusehen.

Wir ersuchen um gewissenhaftes Mittragen der Umstellungsmaßnahmen und danken für ihr Verständnis! Übrigens: Auch die Umstellung auf das Einwegpfandsystem wird nicht lückenlos mit dem 1. Jänner vollzogen. Altbestände an bereits abgefüllten Getränken dürfen noch über das gesamte Jahr 2025 in nicht bepfandeten Gebinden abverkauft werden. Somit werden Alt-Flaschen und Alt-Dosen ohne Pfandsymbol noch im Gelben Sack bzw. in der Gelben Tonne mit gesammelt.

Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2024/2025

08.10.2024
Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark für die Heizperiode 2024/2025

Der Heizkostenzuschuss kann bis zum 28. Feber 2025 im Gemeindeamt beantragt werden. Der Zuschuss wird in Form einer Einmalzahlung für die Heizperiode 2024/2025 gewährt. Die Höhe des Zuschusses beträgt € 340,00 für alle Heizungsanlagen.

Näheres über die Voraussetzungen zur Gewährung des Zuschusses erfahren Sie unter Heizkostenzuschuss Land Steiermark oder persönlich im Gemeindeamt sowie telefonisch 03185/2203.

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Bitte halten Sie die Halte- und Parkverbotszonen am Hengistplatz frei!

07.10.2024
Bitte halten Sie die Halte- und Parkverbotszonen am Hengistplatz frei!

Sehr geehrte Autofahrer*innen,

wir möchten Sie eindringlich darauf hinweisen, dass das Parken im Halte-und Parkverbot nicht nur gegen die Verkehrsregeln verstößt, sondern auch erhebliche Auswirkungen auf die Sicherheit unserer Kinder hat. Insbesondere der Schulbus- und Linienbusverkehr wird durch Falschparker stark behindert, was zu gefährlichen Situationen führen kann.

Bitte beachten Sie, dass die ausgewiesenen Halte- und Parkverbotszonen dazu dienen, einen reibungslosen und sicheren Ablauf des Schulbus- und Linienbusverkehrs zu gewährleisten. Wenn Sie in diesen Bereichen parken, gefährden Sie nicht nur die Sicherheit der Kinder, sondern auch die der anderen Verkehrsteilnehmer.

Wir bitten Sie daher, die Halte- und Parkverbote zu respektieren und Ihr Fahrzeug nur in den dafür vorgesehenen Bereichen abzustellen. Nutzen Sie die weiteren Parkplätze am Dorfplatz und Richtung Rüsthaus Hengsberg!

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

Wahlergebnis der Nationalratswahl am 29. September 2024 Gemeinde Hengsberg

30.09.2024
Wahlergebnis der Nationalratswahl am 29. September 2024 Gemeinde Hengsberg

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Handwerkerbonus ab sofort beantragbar

16.07.2024
Handwerkerbonus ab sofort beantragbar

Mit dem Handwerkerbonus werden Handwerksbetriebe unterstützt und Kundinnen und Kunden finanziell entlastet. Für Handwerkerleistungen ab 1. März 2024 können Fördermittel in Höhe von mindestens 50 Euro bis zu 2.000 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2024 und maximal 1.500 Euro pro Person/pro Wohneinheit im Jahr 2025 geltend gemacht werden − das sind 20 % von max. 10.000 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2024 bzw. 20 % von max. 7.500 Euro förderbarer Arbeitskosten im Jahr 2025.
Die Beantragung ist ab 15.7.2024 online möglich. Falls jemand über gar keinen Online-Zugang verfügt, bieten wir im Gemeindeamt Unterstützung. 

Unter www.handwerkerbonus.gv.at kann der Handwerkerbonus beantragt werden. 

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Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

26.06.2024
Verordnung über das Verbot von Feuerentzünden und Rauchen im Wald

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Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

25.06.2024
Maßnahmen zur Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade

DOKUMENTE:

Kundmachung von Bauverhandlungen/Verhandlungen im Internet unter der Adresse der Behörde

27.10.2023
Kundmachung von Bauverhandlungen/Verhandlungen im Internet unter der Adresse der Behörde

DOKUMENTE: