Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen, ist die Befüllung von privaten Pools und Schwimmbädern nur über die hauseigene Wasserleitung durchzuführen.
Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist unzulässig.
Um die Trinkwasserversorgung sicher zu stellen, ist die Befüllung von privaten Pools und Schwimmbädern nur über die hauseigene Wasserleitung durchzuführen.
Eine Wasserentnahme aus Hydranten ist unzulässig.