GEBÜHRENBREMSE 2024

Veröffentlicht am: 28.06.2024

Seitens des Bundes wurde den Gemeinden zum Zweck der Finanzierung von Gebühren für Gemeindeeinrichtungen und - anlagen ein einmaliger Zuschuss gewährt. Der unserer Gemeinde zugeteilte gegenständliche Zweckzuschuss wird mit der Vorschreibung für das 3. Quartal 2024 jeder mit Hauptwohnsitz gemeldeten Person in Hengsberg im Bereich der Abfallgebühren gutgeschrieben.